Haftpflichtversicherung

Erfolgreiches Wirtschaften wird dadurch gesichert, dass Störungen im Geschäftsleben vom Unternehmen ferngehalten werden oder möglichst ohne finanzielle Folgen bleiben. Deshalb nehmen Versicherungen Ihre Interessen wahr und schützen Ihr investiertes Kapital. Sie treten ein, wenn durch Ihr Unternehmen oder Ihr Handeln andere geschädigt werden.

Denn in Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz: Wer einem anderen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen - das gilt nicht nur im privaten, sondern besonders auch im unternehmerischen Bereich. Und gerade im Geschäftsleben ist die Anzahl der Gefahrenquellen groß.

Als Unternehmer haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Nach einem Schaden kann der Geschädigte hohe Schadensersatzansprüche geltend machen. Damit ein solcher Fall nicht Ihren gesamten Betrieb in finanzielle Not bringt, ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist eine notwendige Schutzmaßnahme für jedes Unternehmen. Denn die Gefahr, dass betriebsfremde Personen auf dem Firmengelände oder sogar im Büro zu Schaden kommen, besteht immer. Wir bieten für nahezu jeden Betrieb und fast jedes Berufsbild ein maßgeschneidertes Deckungskonzept. Die typischen Risiken sind somit optimal abgesichert.

Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche bietet Ihnen die Haftpflichtversicherung aber auch Versicherungsschutz, wenn Sie unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden vor Gericht abwehren wollen. In diesen Fällen tritt Ihre Haftpflichtversicherung als Rechtsschutzversicherung für Sie ein.

D&O - Versicherung

Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte sind immer häufiger persönlich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, gegenüber dem Unternehmen oder Dritten.

Dementsprechend sind immer weniger Geschäftsführer und Vorstände – aber auch Beiräte und Aufsichtsräte – bereit, ihre Tätigkeit ohne die Absicherung durch eine D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auszuüben. Bei der D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance) handelt es sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen gegen Schäden schützt, die auf das Handeln der Führungsebene zurückzuführen sind. Kennzeichnend ist außerdem: Das Management ist als Ganzes versichert und nicht die einzelnen Personen. Haftung besteht beispielsweise, wenn der Vorstand oder der Geschäftsführer

  • im Lagebericht seiner Bilanz nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung eingeht und dadurch den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefährdet 
  • nach unzureichenden Erkundigungen ungeeignete IT-Anlagen erwirbt und dadurch erhebliche Nachbesserungen anfallen
  • Werbematerial herstellen läßt, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann
  • eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren läßt
  • Waren auf Kredit verkauft, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen
  • ohne entsprechende Marktstudien auf ein nicht konkurrenzfähiges Produkt setzt und die dabei anfallende Entwicklungs-, Werbe- und Vertriebskosten zu verantworten hat

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